Einschulung


Liebe Eltern unserer neuen Schulanfänger,

 

hier einige Informationen zum Download und Lesen, um Sie und Ihr Kind bestmöglichst auf die Schulzeit vorzubereiten.

Download
Informationen zur Schulfähigkeit
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Lichtenau, im Januar 2024

 

 

 

Einladung zum Informationsabend                          „Schuleintritt“

 

Liebe Eltern unserer künftigen Schulanfänger,

 

wir laden Sie herzlich ein, am

 

Donnerstag, 08.02.2024 um 19:00 Uhr 

(bzw. 18.30 Uhr)

 

in die Aula der Grundschule Lichtenau zu kommen, um Sie über alles Wichtige rund um die Einschulung Ihres Kindes zu informieren. Dabei geht es um Fähigkeiten, die Kinder bis zum Schuleintritt entwickeln sollten, aber auch um rechtliche und praktische Einzelheiten.

 

Vorstellung OGS:

Ab 18.30 Uhr findet durch Frau Eder eine Vorstellung der OGS (Offenen Ganztagsbetreuung) statt. Bei Interesse werden auch die Räumlichkeiten gezeigt.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

M. Schuster

 

Schulleitung



Die Schuleinschreibung und das Screening an der Grundschule Lichtenau finden am

 

 

Dienstag, 12. März 2024

 

 

statt. Schulpflichtig ist jedes Kind, das am 30.09.2024 sechs Jahre alt sein wird – also spätestens am 30.09.2018 geboren wurde. Außerdem werden die Kinder schulpflichtig, die im Schuljahr zuvor den Einschulungskorridor genützt haben, oder schon einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

 

Einschulungskorridor

Kinder, die im Zeitraum von Juli bis zum September 2024 (Geburtsdatum 01.07.2018 - 30.09.2018) sechs Jahre alt werden, können nach Beratung und Empfehlung durch die Schule eingeschult werden oder aber nach schriftlicher Entscheidung durch die Erziehungsberechtigten für das darauffolgende Schuljahr zurückgestellt werden. Diese Erklärung muss bis spätestens 10. April 2024 bei der Schule eingehen.

-        Eine Pflicht zur Schuleinschreibung besteht in diesem Fall trotzdem!   -

 

Die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2024 bis einschließlich 31.12.2024 sechs Jahre alt sein werden, können von den Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in die Grundschule angemeldet werden, wenn aufgrund ihrer körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.

 

Es können auch die Kinder angemeldet werden, die in der Zeit ab 01.01.2019 geboren sind. Hierfür ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.

 

Zur Schulanmeldung ist Folgendes mitzubringen:

- Geburtsurkunde oder das Stammbuch der Familie

- Impfpass als Nachweis für die Masern-Schutzimpfung nach § 20 IfSG

- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung

- falls vorhanden: Übergabebogen des Kindergartens

- bei Alleinerziehenden: Kopie der Sorgerechtsbescheinigung

 

 

 

Die Schulleitung